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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.1963 - VerfGH 6/62   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.1963 - VerfGH 6/62 (https://dejure.org/1963,8809)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.1963 - VerfGH 6/62 (https://dejure.org/1963,8809)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 1963 - VerfGH 6/62 (https://dejure.org/1963,8809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1963, 382
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen von

    Sie stellt deshalb ein Gebot dar, das Verfassungsrang besitzt (VerfGH NW, OVGE 18, 316; Stern, AöR 109, 199 [239]).
  • BGH, 21.10.1993 - III ZR 68/92

    Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde als Schulträger

    Die Entscheidung des Gerichts wird vielmehr durch die Erwägung getragen, die Ablehnung des Regierungspräsidenten sei deshalb rechtmäßig, weil dieser zur Wahrung der Personalhoheit des Landes berechtigt und verpflichtet sei, das ihm für die Personalentscheidung eingeräumte Auswahlermessen unabhängig von dem unterbreiteten Vorschlag auszuüben, seine Entscheidung daher durch jeden Grund getragen werde, der den Zweck der Ermächtigung des § 23 Abs. 1 Buchst. c SchVG in der durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen (OVGE 18, 316 (318 f.)) hergestellten Fassung entspreche und sich in den rechtlichen Grenzen des Ermessens halte.

    Die ursprüngliche Regelung des § 13 SchVG, nach der die Anstellungsbehörde einen Vorschlag des Schulträgers nur ablehnen konnte, wenn "erhebliche Bedenken gegen die berufliche oder charakterliche Eignung des Vorgeschlagenen" bestanden, ist allerdings vom VerfGH Nordrhein-Westfalen wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Personalhoheit des Landes (Art. 58 LV NW) für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden (OVGE 18, 316 (318 f.)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2008 - 6 B 942/08

    Schulleiterstellen in Düren und Jülich bleiben vorerst unbesetzt

    Er muss vielmehr gewährleisten, dass die Stellenbesetzung dem Prinzip der Bestenauslese entspricht (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 23.2.1963 - VGH 6/62 -, OVGE 18, 316; VG Arnsberg, Beschluss vom 12.2.2008 - 2 L 776/07 - Budach, in: Gesamtkommentar zum Schulgesetz NRW, Stand: März 2008, § 61 Rz. 5.1.).
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